BLogbuch 5 2009: Politischer Klassenkampf und ‘Zweiklassenjustiz’: In der ‘Solidaritäts’falle der ‘Emmely’-Kampagne

[23.10.2009]

Diesen Artikel als PDF-Datei laden

1
Frage: „Herr Steinmeier, das ‚S’ bei der SPD steht ja auch für ‚Sozial’. Vielleicht sind Sie etwas mutiger als die Bundeskanzlerin, Sie sind ja auch immerhin 4 Jahre in dieser Bundesregierung und in unterschiedlichen Kabinetten, welche Note würden Sie Deutschland geben zum Thema: Soziale Gerechtigkeit?“

Steinmeier: „Wissen Sie, die soziale Gerechtigkeit das steht nicht nur in irgendwelchen Parteiprogrammen, das ist der Grund, weshalb ich in die Politik gegangen bin und deshalb sage ich Ihnen auch mit einiger Erfahrung: das wird ein Ziel sein, auf das wir immer neu wieder hinarbeiten müssen. Hätten Sie mich im September vergangenen Jahres gefragt, hätte ich gesagt: wir bewegen uns langsam von ‚Befriedigend’ auf ‚Zwei’ zu. Diese Krise hat uns zurückgeworfen. Und was viel besorgniserregender, Herr Limbourg, ist, daß seit September vergangenen Jahres zwei Dinge passieren, die gleichzeitig passieren, die mich wirklich besorgt machen: Wenn auf der einen Seite – Sie erinnern sich an den Fall – die Kassiererin erwischt wird mit ihrem Pfandbon von 1 Euro 50 in der Tasche, fristlos entlassen wird, und zur gleichen Zeit, in den selben Monaten, ein Manager, der Milliarden versenkt hat für seine Bank auch noch mit einer Abfindung … [entlassen wird?] … dann müssen wir … [Einwurf Plassbergs] … Herr Plassberg, das zehrt an den Nerven der Gesellschaft … [Einwürfe der Moderatoren durcheinander] … da kann sozialer Zusammenhalt zerreißen, und das ist ein Aspekt von Ungerechtigkeit, Herr Limbourg, der mißt sich nicht unbedingt in Leistungen, die an Hartz-IV-Empfänger oder an Kinder oder an Alleinerziehende ausgezahlt werden… – Wir waren auf gutem Wege und sind zurückgeworfen.“ (1)

2
„Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, erklärt auch die Bundeskanzlerin das Problem der sozialen Gerechtigkeit zu einem zentralen Thema [...] Auch in der Abschlußerklärung zum Treffen der Finanzminister der G-20-Staaten am 5. September sind Neuregelungen für Bonuszahlungen an Bankmanager vorgesehen. [...] Soweit es allerdings bisher zu Gerichtsprozessen über die Rechtmäßigkeit von Vergütungen kam wie im Falle Mannesmann/Esser, haben die Gerichte stets auf Grund der vorliegenden Verträge zugunsten der Manager entschieden. Ganz anders geht es oft aus, wenn Fälle sozial Benachteiligter verhandelt werden. Bundesweite Diskussionen löste das [...] Urteil aus, mit dem die fristlose Entlassung einer Kassiererin als Recht anerkannt wurde. [...] Entgegen der Forderung des Grundgesetzes nach Gleichheit vor dem Gesetz gibt es in der Praxis offensichtlich doch eine Zweiklassenjustiz.“
(2)

3
„Die Kampagne bewirkte also gerade weil sie sich auf klassische juristische Argumente nicht einließ, sondern von einem allgemeinen Gerechtigkeitsstandpunkt ausging, daß die Rechtsprechung selbst anfängt, ihre eigenen Positionen zu überdenken.“
(3)

Galgenfrist

Die Demoskopen haben den Wählern für ihre taktische Stimmabgabe Respekt bezeugt. (4) Vielleicht kann man dieses Wahlverhalten auch so verstehen, daß nach den gewaltigen weltwirtschaftlichen Eruptionen, deren Zeugen und Leidtragende sie in den letzten beiden Jahren wurden, die Mehrheit der lohnarbeitenden Bevölkerung die alte Bourgeoisie damit beauftragt hat, den kapitalistischen Normalzustand wiederherzustellen, die unvermeidlichen, aber zugleich unerträglichen Paradoxien, die der kapitalistischen Produktionsweise ‚systemisch’ innewohnen, inklusive.

Der ‚rote September’ hat also noch nicht stattgefunden, obwohl die Partei Die Linke nach mehreren Landtagswahlen auch im ‚Westen’ rein rechnerisch an der Regierungsbildung beteiligt werden könnte. Dafür fand aber bereits in der SPD kurz nach der Abstimmung ihrer Stammwähler mit den Füßen der zu erwartende linke Putsch ihres Stamokap-Flügels statt, der noch vor zwei Jahren von der Schröder-Fraktion (Müntefering, Steinmeier, Steinbrück) ausgebremst worden war und der nun, wenn er erfolgreich ist, wahrscheinlich das Ende der SPD als bürgerlicher Arbeiterpartei einläuten wird. In spätestens vier Jahren wird dann die ‚re-sozialdemokratisierte’ SPD mit der Partei Die Linke eine ‚rot-rot-grüne’ Bundesregierung bilden können.

Seitdem schwebt der um eine Galgenfrist vertagte ‚rote September’ wie das sprichwörtliche Damoklesschwert über der künftigen neuen Regierung. Wir werden also vor die Alternative gestellt werden und hautnah miterleben, ob diese den Staat vor die Wand fahren und die Schrottkarre dann für ’nen Appel und ’n Ei (+ Abwrackprämie) an die wiedervereinigte Linke Sozialdemokratie weiterreichen wird oder ob es ihr gelingt, den kapitalistischen ‚Normalzustand’ in seiner profitmaximierenden schlechten Unendlichkeit wiederherzustellen. Um diese ‚hervorragende’ Alternative zu durchbrechen und um zu vermeiden, daß sie von der neuen Bourgeoisie als (lumpen-) proletarischer Popanz zum Steigbügelhalter einer ‚sozialistischen’ Regierung degradiert wird, die gleichermaßen der alten Bourgeoisie das Überleben sichert, sollte sich die deutsche Arbeiterklasse als Klasse re-formieren. Die Träume Alexanders I. und Joseph Stalins von einem Rußland vom Atlantik bis zum Pazifik sind in der Strategie des Weltherrschaftsaspiranten Rußland (gemeinsam mit oder gegen den Großmachtkonkurrenten China – das ist noch nicht entschieden) immer noch lebendig. Und an diesen Träumen webt, wie schon zu Zeiten von Marx und Engels, die Reaktion ganz unterschiedlicher Couleur in diesem Lande mit.

Bürgerliches Recht und „Zweiklassenjustiz“

Einen Vorgeschmack, wie ein Stamokap-Faschismus von links bereits heute so tickt, liefert die im Vorfeld der Bundestagswahl veranstaltete Kampagne gegen die ‚Verdachtskündigung’ einer Supermarkt-Kassiererin, die alle Wahlkampf-Hypes der letzten 20 Jahre an Verlogenheit und sozialer Demagogie mühelos in den Schatten stellt. Ausgehend von der Initiative einer winzigen Soligruppe Berliner Anarchosyndikalisten fand die soziale Tragödie der Barbara E. nicht nur Eingang in alle Boulevardzeitungen und Talkshowkanäle, sondern (wie oben dokumentiert) schließlich sogar in das Wahlkampfduell zwischen Bundeskanzlerin und Außenminister. Die weinerliche Mitleidstour, mit der letzterer diesen Fall von unbarmherziger ‚sozialer Kälte’ durch seine auswendig gelernten Antworten stolpernd abhakte, deutet darauf hin, daß er, wenn er sich nach dem Durchmarsch der Stamokap-Fraktion in seiner bisherigen Partei nach einem neuen Berufsfeld umschaut, um das Arbeitsrecht wohl eher einen großen Bogen machen sollte. Aber das geht ihm nicht allein so.

In den meisten sozial empörten Verurteilungen dieses Kündigungsfalls werden die 2 inzwischen weltberühmten Flaschenpfandbons im Wert von 1,30 € (die laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ihr nicht gehörten, sich aber auf unerklärliche Weise in Barbara E.s Portemonnaie wiederfanden und von ihr beim Hauseinkauf eingelöst wurden) den veruntreuten Millionenbeträgen treuloser Manager und den dabei ausgesprochenen angeblichen Bagatell-Strafen gegenübergestellt, so als gehörten Manager wie Kassiererin zu einer einzigen großen Familie, der in diesen Zeiten der Sinn für ‚soziale Gerechtigkeit’ abhanden gekommen sei. Die von der ‚Volksgemeinschaft’ (mit)gefühlte ‚soziale Gerechtigkeit’ wird vom ‚gesunden Volksempfinden’ mit dem gnadenlosen bürgerlichen Recht konfrontiert und wie zu Kaisers Zeiten mit der Forderung verknüpft, in diesem einen Fall doch ‚Gnade vor Recht ergehen zu lassen’.

Ganz in diesem Sinn handelt es sich, so schlußfolgert Die Linke, um einen eindeutigen Fall von „Zweiklassenjustiz“ (5). Da ihr aber jeglicher proletarischer Klassenbegriff (der durch Begriffe aus dem Arsenal des Genderismus, Ethnizismus, Nationalismus, um nur die wichtigsten ‑ismen zu nennen, ersetzt wird) abgeht, meint „Zweiklassenjustiz“ auch nicht eine Justiz, die sich im politischen Klassenkampf auf die Vorrechte der Klasse der Bourgeoisie gegenüber der Klasse des Proletariats zurückzieht, sondern daß die von der ‚Verfassung’ garantierte politische Gleichheit im Gegenzug auf die ‚soziale Gleichheit’ ausgedehnt werden soll. Sich mit großem demagogischem Geschick an die ‚Volksmeinung’ anhängend, geht es Der Linken also ausschließlich darum, das bürgerliche Recht sozialpopulistisch auszuweiten, im Endeffekt aber auszuhebeln: „Entgegen der Forderung des Grundgesetzes nach Gleichheit vor dem Gesetz gibt es in der Praxis offensichtlich doch eine Zweiklassenjustiz. [...] Die Beseitigung der aktuellen Probleme unserer Zweiklassengesellschaft und die Umgestaltung der Wirtschaftsordnung müssen sich in entsprechenden Gesetzen niederschlagen, und dafür ist der Bundestag als oberste Instanz der Legislative zuständig.“ (6) Fragt sich nur, um welche zwei „Klassen“ es sich dabei handelt?

Das bürgerliche Recht gilt seit 1789 dem Gleichheitsideal der Bourgeoisie zufolge ausdrücklich für das gesamte Staatsvolk einer Nation, unabhängig von der sozialen Stellung jedes einzelnen, d.h. für die Kassiererin und den Manager gleichermaßen. Das auf dieser Grundlage entstandene Vertragsrecht, das ursprünglich sozial gesehen völlig blind war, wurde im Verlauf der stattgefundenen Klassenkämpfe, (siehe z.B. das Ende der 60er Jahre der vorigen Jahrhunderts erweiterte Kündigungsschutzrecht) sozial angepaßt, ohne gleichwohl die private Verfügungsgewalt des Kapitals über die Produktionsmittel in ihrem Kern anzutasten. Wenn dagegen Die Linke so tut, als ließe sich dieses Hindernis ohne revolutionäre Aufhebung der kapitalistischen Produktionsweise ausschließlich mit parlamentarischen Mitteln (und den bekannten Trillerpfeifenkonzerten + originellen Happenings) beseitigen, werden im Endeffekt nicht nur das bürgerliche Recht – auf reaktionäre Weise! – beseitigt, sondern auch die Chancen der rechtsuchenden lohnarbeitenden Bevölkerung, sich gegen jegliche Zumutungen des Kapitals zur Wehr zu setzen. Im Endergebnis entstünde daraus, wie sich im Fall ‚Emmely’ bereits andeutet, zweierlei Arbeitsrecht: ein besonderes in Anlehnung an das Arbeitsrecht der DDR für „Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus, ehemalige Angehörige der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik…“ etc. (7) und ein minderes für die Masse der sog. ‚Normalos’ und notorischen ‚Streikbrecher’.

Dieser Versuch einer Versöhnung der politischen mit der sozialen Gleichheit’ und der Herstellung von ‚sozialer Gerechtigkeit’ ist aber nichts Neues, wie die Kritik von Marx und Engels am Programmentwurf der sich 1875 in Gotha vereinigenden ‚Eisenacher’ (Sozialdemokratische Arbeiterpartei: Liebknecht, Bebel) mit den Lassalleanern (Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein) zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands, der späteren SPD, zeigt. (8) Marx hielt es für seine Pflicht, „ein nach meiner Überzeugung durchaus verwerfliches und die Partei demoralisierendes Programm auch nicht durch diplomatisches Stillschweigen anzuerkennen“. (9) Zu der im 3. Absatz des I. Abschnitts verwendeten Formulierung von der „gerechten Verteilung des Arbeitsertrags“ (10) stellt Marx die Frage, erstens, was dieser Begriff „Arbeitsertrag“ beinhalten soll: Ist der „Arbeitsertrag“ das „Produkt der Arbeit oder sein Wert?“ Und zwar der „Gesamtwert des Produkts oder nur der Wertteil, den die Arbeit dem Wert der aufgezehrten Produktionsmittel zugesetzt hat?“ (D.h. handelt es sich dabei um den Produktenwert oder das Wertprodukt des zu produzierenden Kapitals?) Außerdem stamme dieser Ausdruck aus dem Vokabular Ferdinand Lassalles, dessen Ansichten in dem vorliegenden Programmentwurf „heiliggesprochen“ werden sollen. (Woran sich eindringlich zeigte, daß die deutschen Parteigänger der ‚Partei Marx’ zwar bereit gewesen waren, ein paar Exemplare des Kapital zu ordern, sich dessen Inhalt aber mental nicht ernsthaft angeeignet hatten.) Darüber hinaus stellt sich für Marx die Frage, was mit der Formel „gerechte Verteilung des Arbeitsertrags“ gemeint sein soll? „Behaupten die Bourgeois nicht, daß die heutige Verteilung ‚gerecht’ ist? Und ist sie in der Tat nicht die einzige ‚gerechte’ Verteilung auf der Grundlage der heutigen Produktionsweise?“ (11)

Damit trifft Marx den Linken Popanz der ‚sozialen Gerechtigkeit’ auf den Kopf, und er fügt die höchst aktuelle Frage hinzu: „Haben nicht auch die sozialistischen Sektierer die verschiedensten Vorstellungen über ‚gerechte’ Verteilung?“ (12). Die haben sie in der Tat nach wie vor! Denn auch heute verlangt Die Linke einerseits entsprechend dem Gothaer Programm eine sozial „gerechte Verteilung des Arbeitsertrags“ (abzüglich der Lohnsteuer zugunsten der ‚Armen’, die sie ins Parlament wählen sollen). Auf der anderen Seite muß sie zur Aufrechterhaltung ihres ‚sozialistischen’ Anspruchs vertuschen, daß sich ihre Forderung nach ‚sozialer Gerechtigkeit’ im Endeffekt nicht von der Behauptung der „Bourgeois“ unterscheidet, und daß die Verteilung in der „Bourgeois“-Gesellschaft „in der Tat … die einzige ‚gerechte’ Verteilung“ ist – wenn auch allein „auf der Grundlage der heutigen Produktionsweise“! (13) ‚Aber gerade diese Einschränkung wird von den Lassalleanern wie auch von dem Spät-Lassalleaner Oskar Lafontaine und dessen Anhängern einfach unter den Teppich gekehrt.

Im übrigen wird die Lassallesche wie auch Die linke „Zweiklassen“gesellschaft auf nur zwei Klassen reduziert: die „Kapitalistenklasse“ und die „Arbeiterklasse [...], der gegenüber alle anderen Klassen nur eine reaktionäre Masse sind“. (14) Und weil, wie es weiter oben im Gothaer Programm heißt, „in der heutigen Gesellschaft [...] die Arbeitsmittel Monopol der Kapitalistenklasse (sind)“, (15) gehört die Klasse der Grundeigentümer nicht zum Kapital. Nach Marx sind aber in „der heutigen Gesellschaft [...] die Arbeitsmittel Monopol der Grundeigentümer (das Monopol des Grundeigentums ist sogar Basis des Kapitalmonopols) und der Kapitalisten“. (16) Diese Korrektur sei notwendig, „weil Lassalle, aus jetzt allgemein bekannten Gründen, nur die Kapitalistenklasse angriff, nicht die Grundeigentümer“. (17) Sie ist es auch heute zur Klärung der Frage nach der Entstehung und der möglichen Existenz einer neuen Bourgeoisie, die es, geht es nach den Lassalleanern, gar nicht geben kann. Letztendlich läuft die Lassallesche Formel von der „gerechte(n) Verteilung des Arbeitsertrags“ auf die Etablierung einer neuen Kaste von Verteilern und linken Managern hinaus, die die „’gerechte’ Verteilung“ nach ‚sozialistischen’ Prinzipien (siehe Arbeitsrecht der DDR) im Interesse des Kapitals organisieren. Welch ein Fortschritt gegenüber der bürgerlichen Demokratie!

Fazit: Ohne die Aufhebung der kapitalistischen Produktionsweise läuft die Forderung der Linken nach „sozialer Gerechtigkeit“ auf eine einfache Negation des sog. ‚Neoliberalismus’ und politisch darauf hinaus, den „Sieg des angelsächsischen über den rheinischen Kapitalismus“ zu revidieren. (18) Während die „Bourgeois“ die politische Form der von ihnen organisierten Mehrwertproduktion schlicht als ‚Demokratie’ bezeichnen, mit deren Hilfe ihre Konkurrenz untereinander ‚demokratisch’ geregelt wird (und die Arbeiter dies in Form der Gewerkschaft zwecks Regulierung der zwischen ihnen bestehenden Konkurrenz ebenfalls für sich beanspruchen, um sich als Klasse gegenüber dem Kapital zu konstituieren), geht der ‚demokratische Sozialismus’ Der Linken einen Schritt darüber hinaus – allerdings in die entgegengesetzte Richtung! Denn was ihr dabei vorschwebt, ist nichts anderes als die Verwandlung der kapitalistischen Gesellschaft in ein sozialistisches Arbeitshaus (19) oder die Rückverwandlung der Lohnarbeitsverhältnisse in eine moderne Leibeigenschaft nach dem Muster der Stalinschen ‚Lösung’ der sog. Bauernfrage in der Sowjetunion der späten 20er Jahre. Mit der Verankerung der ‚Emmely’-Kampagne in den Köpfen der deutschen ‚Volksgemeinschaft’ ist der erste praktische Schritt in diese Richtung getan.

‚Emmely’ vs ‚Zweiklassenjustiz’

Über die ‚Emmely’-Kampagne – und nur von dieser und ihrer Wirkung auf die veröffentlichte Meinung soll hier die Rede sein – wäre dasselbe zu sagen, was über die bürgerliche Institution der Gewerkschaften ganz allgemein festzustellen ist: sie hat mit den unmittelbaren Interessen der im Einzelhandel lohnabhängig Beschäftigten im wesentlichen nichts zu tun. In den von ihren Masterminds an die für rührselige Sozialthemen empfängliche Journaille weitergereichten fernsehspielreifen Plots wurden zwei Mißverständnisse eingebaut und bewußt aufrechterhalten, die zum näheren Verständnis dieser Kampagne näher zu beleuchten wären: Ad 1 wird von ihrem juristischen Begleitpersonal der Unterschied zwischen Straf- und Arbeitsgerichtsbarkeit (Stichworte: Unschuldsvermutung, Bagatelldelikte) bewußt über den Haufen geworfen, um den Arbeitsgerichtsprozeß leichter in einen Prozeß gegen die „Zweiklassenjustiz“ umfunktionieren zu können. (20) Ad 2 handelt es sich um die Aufführung eines Ein-Personen-Stücks, in dem neben Barbara E. als Opfer selbiger „Zweiklassenjustiz“ ihre Arbeitskollegen ausschließlich als Streikbrecher und Kollaborateure der Betriebsleitung auftreten.(21)

1. Für das bürgerliche Recht ist das Privateigentum als solches heilig. Ein Gott gilt ihm soviel wie ein Bettler. Daher scheidet im Arbeitsrecht das im Strafrecht für Bagatelldelikte anzuwendende ‚Verhältnismäßigkeitsprinzip’ ebenso aus wie die ‚Unschuldsvermutung’, und dies speziell im Fall einer ‚Verdachtskündigung’. Bei dieser kommt es nicht auf die Höhe des geschädigten Vermögens des Kapitaleigentümers an, sondern auf das ‚zerstörte Vertrauen’ in die permanente Zuverlässigkeit der Arbeitskraft, die dessen Aufseher bei komplexen Verrichtungen voraussetzen müssen, weil sie nicht jeden Handgriff kontrollieren können. (22)

Während nach Marx auf dem Arbeitsmarkt als dem wahren „Eden der angebornen Menschenrechte [...] Freiheit, Gleichheit, Eigentum und Bentham“ d.h. Vertrags-, Berufsfreiheit und kein Arbeitszwang (Art. 12 GG) herrschen (Ausnahmen bestätigen die Regel), ändert sich das grundlegend, wenn der ‚Arbeitnehmer’ die Pforten zum Danteschen innerbetrieblichen Inferno durchschritten hat: dort schreitet „der ehemalige Geldbesitzer voran als Kapitalist, der Arbeitskraftbesitzer folgt ihm nach als sein Arbeiter; der eine bedeutungsvoll schmunzelnd und geschäftseifrig, der andere scheu, widerstrebend, wie jemand, der seine eigne Haut zu Markte trägt und nun nichts anderes zu erwarten hat als die Gerberei.“ (23) Dieser qualitative Unterschied zwischen dem „Eden der angebornen Menschenrechte“ und dem Ort, wo Befehl und Gehorsam als Organisationsprinzip des Kapitals in letzter Instanz allein Geltung besitzen, spielt bei der ‚Verdachtskündigung’ die ausschlaggebende Rolle.

Daran ändert auch das Mantra der angeblichen ‚Sozialpartnerschaft’ zwischen Kapital und Arbeit ganz und nichts, das von der ‚Versicherungsgesellschaft gegen Klassenkampf und absolute Verelendung’ (= die Gewerkschaft) vom ‚freien’ Arbeitsmarkt auf das Ausbeutungsverhältnis zwischen Kapitalist und Arbeiter übertragen und behauptet wird: jeder der beiden ‚Sozialpartner’ erfülle darin lediglich sich arbeitsteilig ergänzende Funktionen. All diese ‚sozialen Gleichheit’sapostel (einschließlich des Kanzlerkandidaten in der oben dokumentierten Textpassage) tun folglich so, als wüßten sie nicht, daß in Gesellschaften, in denen die kapitalistische Produktionsweise herrscht, das „’Monopol der Arbeitsmittel, d.h. der Lebensquellen’“ letztlich von der ‚Arbeitgeber’(=Kapital)seite beansprucht und ausgeübt wird, und daß in letzter Instanz trotz der vielen ‚aus übergeordneten Gesichtspunkten’ dazwischengeschobenen arbeitsrechtlichen und -gerichtlichen Bremsklötze, allein das Kapital darüber befindet, einen Arbeiter, der ihm nicht paßt, wieder loszuwerden. Das aber kümmert den juristischen Begleitschutz der ‚Emmely’-Kampagne herzlich wenig: Vielmehr sei die Tatsache, daß „der zentrale verfassungsrechtliche [sic?] Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jahrzehntelang im Bereich des Arbeitsrechts, vor allem des Individualrechts, nicht zur Geltung kam“, nach Rolf Geffkens Dafürhalten „nicht zuletzt auch ein Versagen insbesondere gewerkschaftlicher Rechtsstrategien (wenn es diese überhaupt gegeben hat).“ (24) Was ihn an deren illusionärer ‚Sozialpartnerschaft’sideologie eigentlich stört, ist, daß diese von den Gewerkschaften nicht noch sehr viel radikaler in die Praxis umgesetzt wurde. Fragt sich nur, zu welchem Zweck?

Das ist die eine Seite der demagogischen Volksverblödung, mit der Presse, Fernsehen und Politiker, ob von rechts oder links ‚die Menschen’ in ihren ‚sozialen Gleichheit’s-Illusionen einzulullen versuchen, wobei fraktionsübergreifend unvereinbare soziale Verhältnisse miteinander auf eine Stufe gestellt und verglichen werden. Deshalb tut auch jeder, der sich zu dem ‚Fall Emmely’ geäußert hat, so, als gäbe es zwischen dem Job eines Lohnempfängers und dem eines Managers, dessen Aufgabe allein darin besteht, die Verwertung des Werts zu organisieren und zu optimieren, keinen Unterschied. Dabei brauchten die Prediger der ‚sozialen Gleichheit’ und der ‚Sozialpartnerschaft’ sich nur in ihren eigenen Gewerkschaftszentralen umschauen, wo es jede Menge Manager gibt, die wie Manager arbeiten und wie Manager bezahlt werden…!

Manager stehen nun mal auf keiner Lohnliste, weil sich ihre Bezahlung an dem ‚erwirtschafteten’ Gewinn zugunsten der Kapitalbesitzer und Aktionäre orientiert, der desto höher ausfällt, je geschickter sie es verstehen, einen Industriebetrieb, eine Bank, eine Gewerkschaft etc. so zu managen, daß aus der lebendigen Arbeit ein Maximum an Profit herausgepreßt wird. Wenn sie dagegen die Milliarden der Investoren und Aktionäre in den Sand gesetzt haben, dann handelt es sich nach bürgerlichem Recht um die mit einzukalkulierenden Folgen eines ‚Geschäftsrisikos’, das jeder Vermögensbesitzer und Spekulant zwangsläufig eingeht, der sich zusätzlich, ohne zu arbeiten, bereichern will (‚Neues Spiel – neues Glück!’), der also höchstens beim Studium der Aktienkurse ins Schwitzen gerät − und der wenn das Geschäft schief geht, ‚persönlich’ ganz einfach Pech gehabt hat!.

Nach der von faschistischen ‚Volksgemeinschafts’-Ideologen von rechts bis links beschworenen Parole ‚Eigentum verpflichtet!’ wird aber so getan, als ob der Manager, der das ihm anvertraute Kapital in den Sand setzt, soziales oder nationales ‚Volkseigentum’ veruntreut habe: „Die wichtigste, aber auch schwierigste Herausforderung besteht darin, die bestehende Wirtschaftsordnung so umzugestalten, daß die Ursachen für die genannten Mißverhältnisse prinzipiell und langfristig [sic!] beseitigt werden können. Das Grundgesetz bietet hierfür ausreichend Spielraum. [...] Artikel 14 legt u.a. fest, daß Eigentum verpflichtet [!], daß sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll und daß auch eine Enteignung zulässig ist.“ (25)

2. Um überhaupt von einer „Zweiklassenjustiz“ sprechen zu können, hätte der ‚Fall Emmely’ zumindest von einem Hauch von Klassenkampf angeweht sein müssen. Die wahre Geschichte war aber eine andere: Im Winter 2007/2008 hatte es die Gewerkschaft nach den üblichen Trillerpfeifenkonzerten und bunten ver.di-Plastik-Westchen-Umzügen nicht vermocht, die ‚Arbeitgeber’ an den Verhandlungstisch zu locken. Diesen Stillstand wollte eine ‚gewerkschaftskritische’ Gruppe durch Go-ins und Boykott-Aktionen, woran sich auch Barbara E. beteiligte, mit Duldung der örtlichen Gewerkschaftsleitung etwas auflockern. Dabei scheint Barbara E.s Loyalität eher den Veranstaltern dieser Happenings als ihren Arbeitskollegen gegolten zu haben, die sich von diesen Aktionen zurückzogen. Damit war aber innerhalb von ‚Emmelys’ Betrieb die Front der Streikenden gegen die Geschäftsleitung aufgebrochen, die folglich zum Gegenangriff überging: die Teilnehmer an den Happenings wurden verwarnt, die Nicht-Teilnehmer mit einem gemeinsamen Kegelabend ‚belohnt’ und dabei gegen die ‚Rädelsführerin’ Barbara E. gebrieft, indem ihnen gesteckt wurde, daß man ihr eine Falle stellen wolle, um sie, wenn sie hineintappt, durch eine ‚Verdachtskündigung’ loszuwerden. Solidarische Kollegen hatten ‚Emmely’ daraufhin gewarnt, es sei etwas gegen sie im Schwange…

Nach Ansicht des Berufungsgerichts und gestützt auf einen alle denkbaren Ausflüchte Barbara E.s verbauenden Nachweis, daß sie die im Büro aufbewahrten fremden Pfandbons als ihre eigenen an der Kasse eingelöst haben mußte, war sie offenbar in die ihr gestellte Falle gelaufen. (26) Damit war ihr die Möglichkeit, ihre Klage glaubhaft zu vertreten, eindeutig verbaut worden. Wenn ihr diese Situation rechtzeitig klar gemacht worden wäre und sie sich offen zu ihrem vermeintlichen Fehler, der Geschäftsleitung in die Falle gegangen zu sein, bekannt hätte, hätte sie den Spieß umdrehen und den Kündigungsprozeß als einen politischen Prozeß gegen das Kapital und konkret gegen die Machenschaften der Firma Kaiser’s Tengelmann AG führen und deren Verhalten als warnendes Beispiel dessen entlarven können, wie die Geschäftsleitung streikende Angestellte trotz Kündigungsschutz etc. auf die billige Tour loszuwerden versucht. Und selbst wenn es nicht zu einem politischen Prozeß gekommen wäre, hätte Barbara E. mit der Androhung, einen solchen führen zu wollen, zumindest eine ordentliche Kündigung und eine Abfindung, wie ihr Betriebsrat und Gewerkschaft empfohlen hatten, aushandeln können. In jedem Fall hätte sie zwei Trümpfe in der Hand gehabt. Statt dessen wurde ‚Emmely’ von ihrem Linken Anwalt und dessen arbeitsrechtlichem Berater in der Absicht bestärkt, wie eine Jeanne d’Arc, die auf ihre göttlichen Stimmen schwört, ihre persönliche Unschuld zu beweisen. Dieser fromme Wunsch wurde ihr von der Berufungsinstanz restlos zunichte gemacht.

Dabei wird durch die Art der Prozeßführung der Verteidigung und der Argumentation der Rechtsberatung der ‚Emmely’-Kampagne hinreichend deutlich, daß es darin überhaupt nicht darum geht, einen politischen Prozeß gegen das Kapital führen, sondern vielmehr darum, das rechtliche Institut der ‚Verdachtskündigung’ zu erschüttern, wofür bereits der Gang bis zum EuGH eingeplant ist, wonach dieser ‚Fall’ in die Rechtsgeschichte eingehen wird: „Daß mit der Emmely-Kampagne dieses zentrale gesetzgeberische Anliegen [!] (ein Anliegen des Verfassungsgebers!) wieder in das Zentrum auch der individualrechtlichen Argumentation rückt, zeigt, daß es bei einer solchen Einheit vor allem auf die Besinnung gesetzgeberischer Errungenschaften ankommt [?] und zugleich der Anmaßung einer ständig ausufernden ‚richterrechtlichen Rechtsfortbildung’ Grenzen gesetzt werden.“ (27)

Es geht Hopmann und Geffken im ‚Fall Emmely’ weder um das persönliche Schicksal Barbara E.s noch um einen politischen Prozeß gegen das Kapital, sondern allein um einen Prozeß Der Linken – gegen die bürgerliche Justiz als solche und den Kapitalismus an sich, das heißt, um ein Exempel, das sie mit dieser Kampagne gegen den sog. ‚Neoliberalismus’ statuieren wollen, mit dessen Beseitigung, wir hoffnungsvoll die Schwelle in die schöne neue Welt des ‚demokratischen  Sozialismus’ überschreiten sollen. (28)

Resümee

Genaugenommen sind die sozialen Verhältnisse in der ersten Phase des Kommunismus, wie sie von Marx in den ‚Randglossen’ kritisch herausgearbeitet werden, gleichfalls in höchstem Maße ‚ungerecht’. Denn die Arbeiter, die unter diesen Verhältnissen genossenschaftlich produzieren, nehmen kollektiv den gesellschaftlichen Vorteil wahr, daß die Arbeitskraft aufgehört hat, eine Ware zu sein (deren Wert sich bisher, wie der Wert jeder Ware, nach dem Arbeitsaufwand richtete, der zu ihrer Herstellung nötig war) und tauschen diesen gegen den individuellen Nachteil ein, daß der höher qualifizierte Arbeiter für seine Arbeitsstunden aus dem gemeinsam geschaffenen Konsumtionsfonds dasselbe bekommt wie jeder Arbeiter. „Demgemäß erhält der einzelne Produzent – nach den Abzügen – exakt zurück, was er ihr gibt. Was er ihr gegeben hat, ist sein individuelles Arbeitsquantum. [...] Dasselbe Quantum Arbeit, das er der Gesellschaft in der einen Form gegeben hat, erhält er in der andern zurück.“ (29) Welch eine ‚Ungerechtigkeit’ – insbesondere gegenüber der Arbeiteraristokratie, die ‚zu Recht’ ihre höheren Ausbildungskosten gegen die weniger qualifizierten Genossen geltend machen könnte – wenn die Arbeitskraft noch eine Ware wäre! Aber es gibt keinen Kapitalisten mehr, der die besonderen Qualitäten dieser Ware immer zu würdigen wußte!

Diese ‚Ungerechtigkeit’ wird nach Marx erst in der „höheren Phase der kommunistischen Gesellschaft“ beseitigt, „nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch ihre Produktivkräfte gewachsen“ (sind) „und alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums fließen – erst dann kann der enge bürgerliche Rechtshorizont ganz überschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahnen schreiben: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“. (30) Der Eintritt in die erste Phase des Kommunismus setzt, je höher der Kapitalismus entwickelt ist und so paradox das erscheint, ein um so höher entwickeltes Klassenbewußtsein voraus, worin die Beseitigung des Warencharakters der Arbeitskraft von den Arbeitern höher geschätzt wird als der Verlust, den die höher qualifizierten Arbeiter individuell hinzunehmen haben. (Wie der ‚Reale Sozialismus’ damit unendlich viel Schindluder getrieben hat, um die Durchschnittslöhne niedrig zu halten und die Arbeiteraristokratie zu privilegieren, kann hier nicht näher betrachtet werden.)

Die ‚sozialen Gleichheit’sprediger und ‚Sozialpartnerschaft’sapostel müssen bereits an dieser ersten Phase des Kommunismus zwangsläufig scheitern, mögen sie die Marxsche Genialität auch noch so bereitwillig in den höchsten Tönen loben und die Unvermeidlichkeit des angeblichen Zusammenbruchs des Kapitalismus lauthals beschwören. (31) Dagegen hat Marx für heutige Verhältnisse durchaus nachvollziehbar analysiert, wie das dem „Zusammenbruch“ des Kapitalismus „folgende System“ nicht aussehen soll! Verglichen damit nehmen sich die Vorstellungen Der Linken, wie dieses „System“ aussehen wird, ziemlich abstrakt und leer aus. Besonders, wenn sie sich dabei auf Vorbilder aus „anderen Teilen der Welt“, z.B. aus „Lateinamerika“ beziehen, die den Sozialismus häufig zu nichts anderem als zur Tarnung der Alleinherrschaft orientalischer Erdöldespoten mißbrauchen. (32) Darin kommen nicht nur die Gespenster aus dem verflossenen Jahrhundert zwangsläufig wieder zum Vorschein, sondern daran zeigt sich vor allem, daß Die Linke auch nichts anderes auf der Pfanne hat als einen Sozialismus mit Zwangsveranstaltungscharakter + Arbeitslager… Vielen Dank!

 

-euk
[überarbeitet am 30.04.2010]

Quellen:
(1) Fernsehduell am 13.09.2009 zwischen Kanzlerin Merkel und ihrem Außenminister Steinmeier, das auf fast allen Fernsehkanälen übertragen wurde (Mitschrift).
(2) ND 12.-13.09.2009. Gerhard Grote: Die Zweiklassengesellschaft.
(3) labourNet.de Germany. Rolf Geffken: Die Dialektik von Recht und Politik – Erste Erfolge der Emmely-Kampagne..
(4) Der Westen: WAZ 28.09.2009.
(5) Anm. 2.
(6) Ebenda.
(7) §§ 5, 58 Arbeitsgesetzbuch der DDR i.d.F.v. 16.06.1977.
(8) Karl Marx: Randglossen zum Programm der deutschen Arbeiterpartei MEW 19 (15-32).
(9) Karl Marx an Wilhelm Bracke 05.09.1875 MEW 19 (13-14), 13.
(10) Diese Formulierung wurde vom Gothaer Parteitag fast unverändert übernommen: „Die Befreiung der Arbeit erfordert die Verwandlung der Arbeitsmittel in“ [urspr. Fassung: „zu“] „Gemeingut der Gesellschaft und die genossenschaftliche Regelung der Gesamtarbeit“ [dazu in der urspr. Fassung nicht vorhanden: „mit gemeinnütziger Verwendung und“] „gerechter Verteilung des Arbeitsertrages.“ Siehe: Programmatische Dokumente der deutschen Sozialdemokratie, Bonn 1984 (180-186), 180.
(11) Anm. 8, 18.
(12) Ebenda.
(13) Ebenda.
(14) Anm. 10.
(15) Ebenda.
(16) Anm. 8, 17.
(17) Ebenda.
(18) Anm. 2.
(19) parteimarx.org DEBATTE 1 Ulrich Knaudt: Die unscharfe Relation Marx/’Marxismus’…, 27 f.
(20) Rolf Geffken: Kampagne Emmely: Die Klassenjustiz schlägt zurück! labourNet.de Germany: „Klassenjustiz war und ist sowohl der Form wie dem Inhalt nach eine Rechtsprechung, die im Ergebnis und objektiv im Interesse einer bestimmten (herrschenden) Klasse gesprochen wird und in deren Interesse ‚funktioniert’, Wenn nun die Mehrzahl der Bürger (hier also vor allem schlicht: die arbeitende Bevölkerung) diese Justiz nicht inhaltlich akzeptiert, so ist das ein geradezu beispielhafter Beleg für ‚Klassenjustiz’.“
(21) Im gewerkschaftsoppositionellen express 3-2009 wird unter der Überschrift Erklärungsbedürftig. Oder: exemplarisch verpaßte Chancen im „Fall“ Emmely, nur ein einziges Mal von K.H. der zaghafte Versuch unternommen, den Triumphalismus der ‚Emmely’-Kampagne berechtigterweise zu hinterfragen: „Wie ist zu erklären, daß der Betriebsrat ein so deutlich distanziertes Verhältnis nicht nur zu den Aktionen des Soli-Komitees, sondern auch zu den Aktivitäten der Gewerkschaft formuliert? Und darüber hinaus: daß Emmely in allen Darstellungen, egal von welcher Seite, immer als Einzelperson erscheint? Daß es keine Kollegen aus ihrer Filiale zu geben scheint, die sie unterstützen?“ Nach diesen berechtigten Fragen dominieren nach einer organisierten Leserbrief-Kampagne aus dem Kreis der Soligruppe im express bis heute nur noch Beiträge ihrer Protagonisten.
(22) Vgl. Staudinger, BGB – Neubearbeitung 2002 zu BGB § 626 Rn. 94: „Nicht jedes Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründet schon ein besonderes Vertrauensverhältnis. Das kann anders sein, wenn die Wahrung eines Vertrauensverhältnisses gerade zu den typischen Vertragspflichten gehört. [...] Dies ist der Fall, wenn dem Arbeitnehmer ein Tätigkeitsbereich anvertraut ist, der weitgehend selbständig ausgeübt wird oder aus anderen Gründen einer Kontrolle nur schwer zugänglich ist…“
(23) Karl Marx: Das Kapital Band I MEW 23, 191.
(24) Anm. 3
(25) Anm. 2.
(26) LArbG Berlin-Brandenburg 7. Kammer vom 24.02.2009 (7 Sa 2017/08): Verdachtskündigung – unrechtmäßiges Einlösen von Pfandbons.
(27) Anm. 3.
(28) Ebenda: „Einzelne Kampagnen (vor allem solche, die nur anhand eines einzelnen Falles aufgezogen werden) können dieses“ (d.h. „das zentrale gesetzgeberische Anliegen“, um das es Geffken und Hopmann allein zu tun ist) „auf Dauer und vor allem nachhaltig nicht bewirken.“
(29) Anm. 8,20.
(30) Anm. 8, 21.
(31) Anm. 2: „Karl Marx hat in genialer Weise das Wesen des Kapitalismus analysiert und die Unvermeidlichkeit seines Zusammenbruchs aufgrund der ihm innewohnenden Widersprüche vorhergesagt. Wie aber das ihm folgende System aussehen soll, diese Aufgabe hat er uns überlassen.“
(32) Anm. 2: „In anderen Teilen der Welt, z.B. in Lateinamerika, werden gegenwärtig ebenfalls solche Fragen diskutiert, und trotz sehr unterschiedlichen Entwicklungsniveaus in unseren Ländern [!] dürften Erfahrungsaustausche [?] für beide Seiten nützlich sein.“

Leave a Reply